Vollständige Bedingungen zur Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren für das AboOnline

Für das SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Bankverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein abgeschlossenes Abonnement erforderlich. Bei diesem Zahlverfahren ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen DSW21 (Dortmunder Stadtwerke AG), Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von DSW21 (Dortmunder Stadtwerke AG) auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer, IBAN) und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem (SEPA-Lastschriftmandat) einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch DSW21 (Dortmunder Stadtwerke AG) über Einziehungstag und -betrag, wenn er dies verpflichtend und aktiv zustimmend gegenüber dem DSW21 (Dortmunder Stadtwerke AG) anzeigt. Sofern der Kunde seine Einwilligung zum Versand der Vorabankündigung (Prenotification) gibt, erhält er diese spätestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) kann auf elektronischem Wege (z.B. über E-Mail oder über elektronischen Rechnungsversand) oder anderweitig erfolgen. Die vorstehenden Fristen entfallen bei sofortiger Fälligstellung (z.B. Kündigung, Sperre oder Limitüberschreitung).

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die jeweils gültige Bearbeitungsgebühr (derzeit 3,00 Euro) sowie die anfallenden Fremdgebühren der Hausbank zu den in der Mahnung genannten Bedingungen an DSW21 (Dortmunder Stadtwerke AG) überwiesen werden bzw. zum nächsten Abbuchungstermin von dem gespeicherten Bankkonto abgebucht werden können.

Die vorgenannten Forderungen stehen DSW21 (Dortmunder Stadtwerke AG zu.

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Mandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Kreditinstitut des Kunden, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an abo(at)dsw21.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Mandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Mandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an das Finanzunternehmen postalisch zurück schicken muss. Sofern der Kunde nicht Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

DSW21 (Dortmunder Stadtwerke AG) lässt eine Bonitätsprüfung des Kontoinhabers durch eine zulässige Wirtschaftsauskunftei durchführen. Bei einer negativen Auskunft oder aus anderen wichtigen gründen, behält sich DSW21 die Ablehnung der Abonnementbestellung vor. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen maximal sechs Monate gespeichert.

Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.